Folgen für die Wirtschaft

18 August 2020 | Deutschland

Die aktuelle Situation, das Handeln der Bundesregierung und die wirtschaftlichen Auswirkungen Für die gesamtgesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung seit Jahresbeginn 2020 gibt es nur ein Wort: Rasant. Der Weg bis zu bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen – die Bundesregierung beginnt früh zu handeln

Noch im Januar 2020 schien uns COVID-19 bzw. das Corona-Virus nichts anzugehen. Die Meldungen konzentrierten sich auf Wuhan. Eine Stadt in China. Weit weg. Aufmerksam wurden wir, als in Wuhan innerhalb von 8 Tagen ein Krankenhaus mit 1.000 Betten errichtet und Provinzhauptstadt mit ihren 11,08 Millionen Einwohnern unter Quarantäne gestellt wurde. Dass COVID-19 kein rein chinesisches Phänomen bleiben sollte, wurde schnell deutlich. Bereits am 28. Januar 2020 wurde der erste Corona-Fall in Deutschland vermeldet. Die Behörden reagierten zügig, konnten den Patient und seine Kontakte isolieren. Obwohl Mitte Februar nur 16 Patienten in Deutschland gemeldet werden, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn den wichtigen Satz: „Das ist ein Marathon, kein Sprint.“ Die Bundesregierung lernte aus den Entwicklungen in China, Spanien und auch Norditalien, wo die Zahlen der COVID-19 Erkrankten rasant stiegen und schnell zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führten. Die Wochen im Februar wurden genutzt, um das Virus zu analysieren. Die Labordiagnostik wurde flächendeckend verfügbar und abrechenbar gemacht. Ende März beginnt begann die Zahl der COVID-19 Patienten in Deutschland exponentiell zu steigen. Der Karneval half als Beschleuniger. Zu dieser Zeit sind die Kliniken schon damit beschäftigt, sich auf deutlich steigende COVID-19 Patientenzahlen vorzubereiten. Die Zahl der Intensivbetten wird wurde in den kommenden Wochen nachhaltig gesteigert. Zusätzliche Atemgeräte wurden beschafft, Personal zusätzlich geschult.

Anfang März überschlugen sich die Ereignisse. Die WHO erklärte am 11. März 2020 die bisherige Epidemie offiziell zur Pandemie. In Deutschland sind zu diesem Zeitpunkt bereits 2.490 Menschen an COVID-19 erkrankt. 9 Tage zuvor waren es laut Robert Koch Institut (RKI) nur 272. Am 13. März schließen unsere Nachbarländer Dänemark und Polen ihre Grenzen. Weitere folgen.

Ruhiges Handeln - Vertrauen schaffen

Mitte März wurden bundesweite Kontaktsperren verhängt. Das öffentliche Leben kam nahezu vollständig zum Erliegen. Schulen und Universitäten wurden geschlossen. Veranstaltungen und Konzerte abgesagt. Gastronomiebetriebe mußten – bis auf den Außerhausverkauf – schließen. Nur noch die wichtigsten Geschäfte des täglichen Bedarfs blieben geöffnet. Wer es ermöglichen konnte, arbeitete von Zuhause. ‚Social Distancing‘ wurde in den deutschen Sprachgebrauch aufgenommen. 1,5 Meter Abstand wurden im öffentlichen Raum zur Regel. Und die Bürger zogen mit. Die Bundesregierung hat früh mit intensiver Kommunikation zum COVID-19 Ausbruch begonnen. Das Robert-Koch-Institut informierte täglich. Auch die Zahlen der Johns Hopkins University wurden täglich publiziert. Ruhig agierende Politiker und sachlich erklärende Wissenschaftler halfen, den Ernst der Lage richtig zu transportieren. Es galt eine Überlastung des Gesundheitssystems in jedem Fall vermeiden. Das Abflachen der COVID-19 Patienten-Kurve wurde zum Ziel und so wie es im August 2020 aussieht, scheint dies vorerst gelungen zu sein. Vor dem Hintergrund sehr niedriger Neuinfektionszahlen und eines mittlerweile gut gerüsteten Gesundheitssystems, verfolgen die Bundesregierung und die Bundesländer seit Ende April eine schrittweise Lockerung der Kontaktbeschränkungen und die Öffnung des öffentlichen Lebens. Während die einschneidenden Maßnahmen zur Kontrolle der Pandemie bundesweit einheitlich ausgerollt wurden, wird der Prozess der Öffnung nun deutlich stärker von den Bundesländern gesteuert. Am 06. Mai haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass ab jetzt die Länder die Verantwortung bei der Lockerung der Corona-Beschränkungen tragen. Den regionalen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen angepasst sowie die COVID-19 Infektionszahlen im Blick behaltend, entscheiden die Länder selbst über ihre jeweiligen Lockerungsmaßnahmen.

Die wichtigsten übergreifenden Regeln und Lockerungsmaßnahmen mit Stand vom 17. Juni 2020:

Mund-Nasen-Schutz:

  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Teilen des öffentlichen Raums sowie im öffentlichen Nahverkehr ist Pflicht.
  • Einzelheiten auch zur Aufhebung der Maskenpflicht regeln die Länder.

Kontaktbeschränkungen:

  • Kontakte sollten weiter gering gehalten werden und konstant, Treffen im Freien sind vorzuziehen.
  • Es gilt die 1,5 m Abstandsregel.

Handel:

  • Bundesweit dürfen alle Geschäfte öffnen.
  • In den Geschäften müssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden.
  • Es wird eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die jeweilige Verkaufsfläche vorgegeben.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt verpflichtend.

Gastronomie und Tourismus:

  • Ein Großteil der Tische bzw. Betten wird leer bleiben müssen.
  • Sicherheitsabstände sind zu wahren und Hygienekonzepte einzuhalten.
  • Weitere Regelungen sind Ländersache.

Auflagen für Arbeitgeber:

In ihrer jüngsten Sitzung haben Bund und Länder eine weitere bedeutende und weitreichende Entscheidung getroffen. Sie haben eine harte Obergrenze von Neuinfektionen vereinbart, die bundesweit gilt und ab der wieder härtere Beschränkungen greifen müssen. Die Länder müssen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen, teilweise wurde der Grenzwert auf 35 bzw. 30 reduziert - pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage sofort ein konsequentes regionales Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Es ist also unverzüglich regional mit Beschränkungen zu reagieren. Ein neuer „Lockdown“ für das ganze Land soll so vermieden werden. Die Länder stehen hier in der Verantwortung.

In Gütersloh, Nordrhein-Westfalen, wo die Zahl der Neuinfektionen in einem Schlachthof in kürzester Zeit rasant auf mehr als 1.500 stieg, wurde bereits im Juni/Juli ein regionaler Lockdown verhängt. Aktuell bewegen sich einzelne Kreise aktuell in Grenzwertnähe. Infolge des Rückreiseverkehrs der Urlauber kommt es nun zu einer größeren Streuung. Am 6. August übertraf die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland erstmals wieder die 1.000-Marke. Seit August gilt bereits eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Neben dem Rückreiseverkehr ist die Öffnung der Schulen die zweite große Herausforderung für die Bundesländer. Der Regelbetrieb soll die Regel sein unter Wahrung der Abstandsregeln und des Hygienekonzepts. Vorkehrungen für Schulschließungen werden getroffen.

Einfluss auf die deutsche Wirtschaft

Der Einfluss der weltweiten Pandemie, das Zusammenbrechen globaler Lieferketten und die international deutlich sinkende Wirtschaftsleistung schwächen die deutsche Wirtschaft. Dass die exportgetriebene Volkswirtschaft hier besonders verwundbar ist, liegt auf der Hand. Die Erholung ist so nicht nur davon abhängig wie erfolgreich die Wirtschaft im Inland anläuft uns sich ggf. gegen weitere Ansteckungswellen behauptet sondern auch wie gut das Ausland die Pandemie in den Griff bekommt und ihre jeweilige Wirtschaft stabilisiert.

Bruttoinlandsprodukt Eine Erstindikation auch für die weitere Wirtschaftsentwicklung gibt das jüngst vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Bruttoinlandsprodukt (BIP). Im ersten Quartal 2020 betrug der Rückgang gegenüber dem Vormonat bereits 1,8 %. Mit dem zweiten Quartal ist Deutschland in die Rezession gerutscht: -11,7 % bedeutet einen historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung.

Bruttoinlandsprodukt (BIP, preisbereinigt in %)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Arbeitsmarkt

Der deutsche Arbeitsmarkt hat sehr schnell auf die COVID-19 Pandemie und den „Lockdown“ reagiert. Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit wurde im Mai für 6,7 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, im April waren es noch 6,1 Millionen deutlich wird der Sprung zum März mit 2,46 Millionen. Die aktuellen Zahlen zur Kurzarbeit übersteigen um ein Vielfaches die zur Zeit der Finanzkrise 2008/2009.

Die Zahl der Arbeitslosen ist von März auf April spürbar um 308.000 auf 2,644 Millionen gestiegen und hat die Arbeitslosenquote um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 % steigen lassen. Der Anstieg hat sich im weiteren Verlauf fortgesetzt, allerdings mit verminderter Geschwindigkeit. Die Zahl der Arbeitslosen lag Ende Juli bei 2,981 Millionen. Die Arbeitslosenquote notierte bei 6,3 %. Parallel war die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern rückläufig. Im Juli scheint der Wendepunkt erreicht zu sein, es wurden 3.000 mehr Arbeitsstellen gemeldet als noch im Vormonat.

Dass der Einfluss von COVID-19 auf die deutsche Wirtschaft tiefgreifend sein wird, machten bereits kurz nach Ausbruch der Pandemie auch die wichtigsten Frühindikatoren deutlich. Nach umfangreichen Einbrüchen der Indizes im April deuten die Sommerwerte nun auf eine Stimmungsaufhellung in der Breite hin. Von vielen Befragten werden die kommenden Monate besser bewertet als noch in den Vormonaten. Die Erwartungen hellen sich auf.

Ifo Geschäftsklimaindex Die Stimmung der deutschen Unternehmer war im März und April desaströs. Der ifo Geschäftsklimaindex hat in diesen beiden Monaten eine rasante Talfahrt hingelegt, die im April mit 74,2 Punkte einen historischen Tiefstand erreichte. Im Mai tendierte der Index erstmals wieder nach oben. Die aktuelle Lage wurde zwar nochmals schlechter bewertet, aber die Erwartungen für die kommenden Monate stiegen maßgeblich. Dieser Trend hat sich im Juni mit dem stärksten jemals gemessenen Anstieg fortgesetzt: von 79,7 Punkten auf aktuell 86,2 Punkte. Im Juli erfolgte nochmals ein deutlicher Sprung, diesmal um 4,2 Punkte auf 90,5. Es sind es vor allem die gestiegenen Erwartungen, die den Index nach oben getrieben haben. Laut dem Ifo Institut erholt sich die Wirtschaft schrittweise.

Ifo Geschäftsklimaindex

GfK Konsumklimaindex Die deutschen Konsumenten fassen wieder Vertrauen. Nach dem historischen Absturz des GfK-Konsumklimaindex zu Zeiten des „Lockdowns“ auf -23,1 Punkte wird nun für den August, im dritten Monat in Folge, ein Anstieg vermeldet. Eine V-förmige Erholung zeichnet sich ab. Der Konsumklimaindex notiert aktuell bei -0,3 Punkten und liegt damit nur noch knapp im negativen Bereich. Laut GfK schöpfen die Verbraucher u.a. Hoffnung aus den umfangreichen Hilfen durch die Konjunkturprogramme wie auch aus der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer, die seit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, sowie dem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Sie erwarten, dass sich die deutsche Wirtschaft schneller erholen kann, als zunächst erwartet. Parallel herrscht aber angesichts sehr hoher Kurzarbeiterzahlen und steigender Arbeitslosigkeit Verunsicherung unter den Konsumenten. Auch die Angst vor einem Jobverlust sowie hinzunehmende Einkommenseinbußen dämpfen vorerst weiter die Konsumneigung.

GfK Konsumklimaindex

Quelle: GfK

ZEW Konjunkturerwartungen Deutschlands Finanzmarktexperten waren die ersten, die etwas zuversichtlicher in die Zukunft blickten. Nachdem sich die ZEW-Konjunkturerwartungen im März auf Sinkflug befanden und nur noch ein Wert von -49,5 Punkte vermeldet wurde, hellte sich bereits im April die Stimmung auf. Vor dem Hintergrund weitreichender wirtschafts- und finanzpolitischer Maßnahmen seitens des Bundes, der Länder und der EU waren die Finanzmarktakteure bereits im Frühjahr optimistisch in Bezug auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung. An dieser Grundhaltung hat sich auch im Frühjahr 2020 nichts geändert. Die ZEW-Konjunkturerwartungen stiegen drei Monate in Folge und notierten im Juni bei 63,4 Punkten. Zum Juli wurde ein leichter Rückgang verzeichnet auf 59,3 Punkte. (51,0 Punkte im Mai). Die Ertragserwartungen divergieren je nach Branche stark. So sind sie sie in den Bereichen Fahrzeug- und Maschinenbau sowie in der Finanzbranche weiterhin deutlich negativ, während in den Segmenten Chemie/Pharma, IT und konsumnahe Dienstleistungen der Ausblick vergleichsweise positiv ausfällt. Mit leichter Unsicherheit wird eine positive Entwicklung des BIP im weiteren Verlauf von 2020 erwartet.

ZEW Konjunkturerwartung

Quelle: ZEW

Voraussichtliche Wirtschaftsentwicklung in Deutschland

Während im März 2020 Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland noch mit sehr großen Unsicherheiten verbunden waren, standen im Juni 2020 Wirtschaftsdaten zur Verfügung, die eine bessere Einschätzung der wirtschaftlichen Lage ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat der Sachverständigenrat nach Vorlage seines Sondergutachtens zur „Gesamtwirtschaftlichen Lage angesichts der Corona-Pandemie“ im März nun Ende Juni seine Konjunkturprognose für 2020 und 2021 veröffentlicht. Für das laufende Jahr 2020 prognostiziert der Sachverständigenrat einen Rückgang des realen BIP um 6,5 % (kalenderbereinigt 6,9 %). Erst in der zweiten Jahreshälfte wird mit spürbaren Aufholeffekten gerechnet. Im Folgejahr 2021 wird mit einem positiven Wachstum von 4,9 % (kalenderbereinigt ebenfalls 4,9 %) gerechnet. Entsprechend dürfte das deutsche BIP erst 2022 wieder auf dem Niveau vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie liegen.

BIP-Wachstum – Konjunkturprognose für 2020 und 2021

1 – Verkettete Volumenwerte (Referenzjahr 2015), saison- und kalenderbereinigt. 2 – Prognose des Sachverständigenrates. Quelle: Statistisches Bundesamt, Sachverständigenrat |20-155-1

Wirtschaftliche Eckdaten für Deutschland

Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt, Sachverständigenrat | 20-251

Der Sachverständigenrat hat in seinem Sondergutachten im März drei Szenarien für die weitere Entwicklung des BIP vorgelegt. Während im März noch das Basisszenario (siehe unten) als das wahrscheinlichste galt, gleicht die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands in den letzten Monaten sehr dem Risikoszenario des „ausgeprägten V“ (siehe unten).

Basisszenario: Im Basisszenario gingen die Sachverständigen davon aus, dass der Lockdown fünf Wochen und die allmähliche Lockerung weitere drei Wochen dauern würde. In diesem Fall hätte sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Sommer 2020 normalisiert. Die Wirtschaft hätte nach einem spürbaren Einbruch im zweiten Quartal schnell wieder Tritt fassen können. Für das Gesamtjahr wurde entsprechend ein BIP von -2,8 % prognostiziert. Der Sachverständigenrat hatte im Basisszenario ausgeprägte Aufholeffekte und ein positives Wachstum von 3,7 % für das Jahr 2021 prognostiziert.

Risikoszenario – ausgeprägtes V: Im Spätsommer 2020 wissen wir, dass der Lockdown und die anschließende Lockerung länger dauerte als noch im März und im Basisszenario erwartet. Das Risikoszenario des ausgeprägten V ist nun das wahrscheinliche Szenario für die deutsche Volkswirtschaft. In diesem Fall kommt es – wie auch in der Tat vollzogen - zu großflächigen Produktionsstillegungen und die einschränkenden Maßnahmen werden länger als geplant aufrechterhalten. Für das zweite Quartal wurde ein massiver Einbruch des BIPs erwartet, der sich mit -11,7 % auch bestätigt hat.

Risikoszenario – langes U: Grundlage hierfür ist die Annahme, dass die die strengen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus über den Sommer 2020 hinaus bestehen bleiben und die Politik zudem eine fundamentale Beeinträchtigung der Wirtschaft durch Insolvenzen und Entlassungen nicht verhindern kann. Die Finanzierungsbedingungen würden sich unter diesen Voraussetzungen verschlechtern und Unsicherheiten bei Unternehmern und Verbrauchern dürften sich verfestigen. Negative Rückkoppelungen mit den Finanzmärkten sind zu befürchten. Die Sachverständigen prognostizieren für dieses Szenario ein BIP von -4,5 % im Jahr 2020 und nur eine sehr langsame wirtschaftliche Erholung 2021 mit dann +1,0 %.

Verschiedene Szenarien für die BIP-Prognose

1 – Verkettete Volumenwerte (Referenzjahr 2015), saison- und kalenderbereinigt. 2 – Prognose des Sachverständigenrates. 3 – Szenarien aus dem Sondergutachten März 2020. Quelle: Statistisches Bundesamt, Sachverständigenrat |20-155-2

Finanzielle Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundesregierung versucht dem rasanten wirtschaftlichen Abschwung entgegenzusteuern. Sie folgt in weiten Teilen den Empfehlungen des Sachverständigenrates, die neben der Stärkung des Gesundheitssystems und klarer Kommunikation vor allem die Erhaltung der unternehmerischen Kapazitäten und die Stabilisierung der Einkommen umfassen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Einbruch der wirtschaftlichen Aktivitäten schnell und effektiv einzudämmen. Es soll vermieden werden, dass es zu den Risikoszenarien des „ausgeprägten V“ oder des „langen U“ kommt.

Angesichts dieser Herausforderung hat die Bundesregierung mit dem sog. Corona-Schutzschild das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik geschnürt. Neben der umfassenden Unterstützung und Sicherstellung der Handlungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems ist es Ziel der Bundesregierung die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Bundesregierung hat im Frühjahr Milliarden-Hilfsprogramme für Deutschland auf den Weg gebracht. Es handelt sich beim Schutzschild für Beschäftigte, Selbständige und Unternehmen um das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit Stand vom 23. April 2020 beläuft sich der Umfang der haushaltswirksamen Maßnahmen auf insgesamt 353,3 Mrd. Euro und der Umfang der Garantien auf insgesamt 819,7 Mrd. Euro. Der Bund wird zur Finanzierung dieser Programme neue Kredite in Höhe von rund 156 Mrd. Euro aufnehmen. Der entsprechende Nachtragshaushalt ist vom Kabinett bereits gebilligt.

50 Mrd. Euro wurden noch im März bereitgestellt um kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit direkten Zuschüssen auszuhelfen. Diese Soforthilfe, die für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt und nicht zurückgezahlt werden muss, ergänzt die Hilfsprogramme, welche die einzelnen Bundesländer zusätzlich eingerichtet haben. Weiterhin wurden 7,5 Mrd. Euro für die soziale Sicherung von Selbständigen zur Verfügung gestellt, die 6 Monate lang gilt und für die keine Vermögensprüfung notwendig ist.

Für mittlere und insbesondere große Unternehmen wurde ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufgelegt. Der Fonds enthält

  • 100 Mrd. Euro für Kapitalmaßnahmen
  • 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
  • Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de

Darüber hinaus wurde über die staatliche KfW ein Milliarden Hilfsprogramm zur Liquiditätsversorgung von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern eingerichtet. Mit Stand 11. August 2020 wurden Unternehmen bereits Hilfen in Höhe von 66,9 Milliarden Euro bewilligt.

Weitere Hilfestellung zur Entlastung der Unternehmen bei sinkender Auftragslage bietet der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten.

Durch finanzielle Engpässe geraten Verbraucher, Mieter und Unternehmen schnell in die Situation, dass sie Verträge nicht mehr erfüllen können. Daher hat die Bundesregierung parallel zu den finanziellen Maßnahmen am 25. März das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ zur Flankierung der finanziellen Maßnahmen verabschiedet. So wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September ausgesetzt um Unternehmen, die durch den „Lockdown“ in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, mehr Zeit zu verschaffen. Ebenfalls aufgeschoben ist das Recht der Gläubiger, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bis zum 30. Juni 2020 gab es ferner einen Zahlungsaufschub bei der Grundversorgung sowie bei Verbraucherdarlehensverträgen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht Gas, Wasser, Telefon usw. abgeschaltet werden. Gesichert vor Kündigungen waren auch Miet- und Pachtverhältnisse.

Neben weiteren Hilfsangeboten der Bundesregierung haben auch die Länder einzelne Hilfsprogramme aufgelegt. Bund und Länder justieren wöchentlich nach um so auf die neuen Erfordernisse zu reagieren. Mit den teilweisen Lockerungen seit April bzw. 4. Mai 2020 und der Einführung der Maskenpflicht versucht die Bundesregierung langsam eine neue Normalität herzustellen und die Grundlage für eine höhere wirtschaftliche Aktivität zu legen.

Quellen: Die Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Agentur für Arbeit, Ifo-Institut, GfK Gesellschaft für Konsumforschung, ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte:

Jutta Rehfeld Research Director Germany +49 360 360 42 jutta.rehfeld@avisonyoung.com

Weitere Informationen zu den potenziellen # CRE-Auswirkungen des Virus finden Sie im Global Avison Young Resource Centre:

Die Verbreitung von COVID-19 und die eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung ändern sich teilweise rasch. Während die Informationen in den Briefing Notes zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell sind, können diese vor dem Hintergrund der stetigen Justierung einen Tag später bereits veraltet sein bzw. ferner nicht mehr die neueste Meinung von Avison Young widerspiegeln. Wie Sie alle stützen auch wir uns auf Informationen der Regierung und verwandter Quellen zum COVID-19-Ausbruch. Wir haben Links zu einigen dieser Quellen bereitgestellt, die regelmäßig aktualisierte Informationen zur COVID-19-Entwicklung enthalten. Der hier bereitgestellte Inhalt ist nicht als Anlage-, Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung gedacht und sollte nicht als solche betrachtet werden.